Subventionen und Finanzierungen

Kommunikationsunterstützung

Die Kommunikationsunterstützung ist eine finanzielle Unterstützung der Wallonia Export & Investment Agency (AWEX), die es wallonischen Unternehmen ermöglicht, ihre Sichtbarkeit auf internationaler Ebene zu erhöhen.

Dieser jährliche Finanzrahmen unterstützt die Umsetzung einer Kommunikations- und Marketingstrategie, insbesondere einer digitalen Strategie, im Zusammenhang mit der Erschließung neuer Märkte oder der Einführung von Produkten und Dienstleistungen im Export.

Vorteile

Innerhalb dieses Budgets bietet die Wallonia Export & Investment Agency (AWEX) finanzielle Interventionen für drei Arten von Werbematerialien an:

  • Digitale Medien wie Direktmarketingkampagnen (E-Mails und Telefonmarketing), Durchführung von Webinaren, Leistungen von Influencern, Veröffentlichungen in sozialen Netzwerken und auf Marktplätzen, Werbeeinblendungen usw.
  • Broschüren in Papierform oder digital (wie Faltblätter, Prospekte, Mappen, Informationsblätter, Kataloge usw.),
  • sowie Videos, einschließlich Filmen, 3D-Animationen und interaktiven virtuellen Touren.

Bénéficiaire


Score Maturité≥ 30%
Profil entrepriseKMU, SKU, UG

Das Unternehmen muss über einen Betriebssitz in der Wallonie verfügen und ein internationales Projekt verfolgen, das einen Mehrwert für die wallonische Wirtschaft generiert.

Modalitäten

Höchstbetrag

Der Höchstbetrag der Subvention beträgt 5.000 EUR pro Jahr und Unternehmen.

Intervention

Sie deckt 50 % der förderfähigen Kosten. Wenn es sich um ein Start-up-Unternehmen handelt, erhöht sich der Förderanteil auf 60 %.

Vorauszahlung

Sobald dem Unternehmen die Subvention bewilligt wurde, erhält es eine Vorauszahlung in Höhe von 50 % der Subvention.

Saldo

Der Antrag auf Auszahlung des Restbetrags muss vom Unternehmen spätestens 15 Monate nach dem Datum der Bekanntgabe der Beihilfe eingereicht werden (siehe unten).

Verfahren

1

Einreichung und Bearbeitung des Antrags

2

Überweisung der Vorauszahlung (bei positiver Entscheidung)

3

Auszahlung des Restbetrags nach Abschluss der geförderten Projekte

Wie stellt man einen Antrag?

Das Unternehmen stellt seinen Subventionsantrag, indem es das über den Kundenbereich verfügbare elektronische Formular ausfüllt und folgende Unterlagen beifügt:

  1. Eine Beschreibung seines internationalen Projekts und seines Umsetzungsplans für die nächsten 12 Monate.
  2. Eine Beschreibung der Kommunikationsinitiative, die mindestens eine Darstellung der Kommunikationskampagne des Unternehmens, eine Liste der von dieser Kampagne angesprochenen Länder, die einzusetzenden Kommunikationsmittel sowie einen Kostenvoranschlag umfasst
  3. Die Schuldforderung für die Auszahlung der Vorauszahlung
  4. Die eidesstattliche Erklärung „de minimis“
    Seit Januar 2026 führt die Europäische Union ein öffentliches Register für De-minimis-Beihilfen, in dem alle unter diese Regelung fallenden staatlichen Beihilfen, einschließlich der Beihilfen zur Internationalisierung, erfasst sind.

    Mehr erfahren

     

Praktische Vorgehensweise

Der Subventionsantrag kann nur bearbeitet werden, wenn das Formular vollständig ausgefüllt ist und die erforderlichen Anlagen (Schuldforderung und De-minimis-Erklärung) beigefügt sind.
Die Zahlung der Vorauszahlung für jedes neue Budget ist abhängig von der Anforderung der Zahlung des Restbetrags für das vorherige Budget.
Es wird darauf hingewiesen, dass sich jeder Fördermittelempfänger verpflichtet, der Wallonia Export & Investment Agency (AWEX) jeden Teil der erhaltenen Förderung zurückzuzahlen, der über den durch die akzeptierten Belege nachgewiesenen Betrag hinausgeht.
Das begünstigte Unternehmen ist verpflichtet, die Wallonia Export & Investment Agency (AWEX) zu informieren und ihre vorherige Zustimmung zu jeder Änderung seiner Initiative einzuholen.
Es handelt sich um eine „De-minimis“-Beihilfe im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 2023/2831 der Kommission vom 13. Dezember 2023.

Wie reicht man den Antrag auf Restbetrag ein?

Für Förderanträge, für die bereits eine Bewilligungsvereinbarung vorliegt, wird das Verfahren im Rahmen des Vertrauensprinzips vereinfacht.

Der Antrag auf Auszahlung des Restbetrags der bewilligten Subvention muss vom Unternehmen spätestens 15 Monate nach dem Datum der Bekanntgabe der Förderung gestellt werden, wobei der Wallonia Export & Investment Agency (AWEX) die folgenden ordnungsgemäß ausgefüllten Unterlagen zu übermitteln sind:

  1. ein Bericht über die Ergebnisse der geförderten Kommunikationskampagne einschließlich einer Aufstellung der angefallenen förderfähigen Kosten (ohne MwSt.)
  2. eine Schuldforderung für die Auszahlung des Restbetrags der Subvention (Muster zum Herunterladen unten)
  3. eine digitalisierte Kopie des erstellten Kommunikationsmaterials und ein Screenshot, wenn es sich um eine digitale Veröffentlichung handelt.

Alle Subventionen werden auf Vertrauensbasis ausgezahlt. Um jedoch die Einhaltung der Förderbedingungen und die ordnungsgemäße Verwendung der staatlichen Beihilfen sicherzustellen, führt die Wallonia Export & Investment Agency (AWEX) Stichprobenkontrollen durch, die ausschließlich nach dem Zufallsprinzip erfolgen.

Sollten Sie mit einer der Entscheidungen nicht einverstanden sein, informieren Sie sich bitte über die Beschwerdewege.

 

FAQ

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