Subventionen und FinanzierungenTeilnahme an Messen und Ausstellungen

Unterstützung bei der Akquise

Im Rahmen der Unterstützung bei der Akquise kann die Wallonia Export & Investment Agency (AWEX) wallonische Unternehmen bei ihren internationalen Markterschließungsmaßnahmen finanziell unterstützen, wobei hierfür ein einmaliger Jahresbetrag zur Verfügung steht. Sie unterstützt die Erschließung eines neuen ausländischen Marktes oder die Einführung eines Produkts oder einer Dienstleistung auf internationaler Ebene, indem sie einen Teil der mit den Exportinitiativen verbundenen Kosten über einen Zeitraum von zwölf Monaten abdeckt.

Publication: 28/09/26Mise à jour: 28/09/26

Vorteile

Im Rahmen der Unterstützung bei der Akquise beteiligt sich die Wallonia Export & Investment Agency (AWEX) teilweise an allen Kosten, die dem Unternehmen bei der Durchführung der folgenden Exportinitiativen und -maßnahmen entstehen:

  • Kauf von Auslandsmarktstudien
  • Besuch und individuelle Teilnahme an physischen, virtuellen und hybriden Messen oder Ausstellungen, die im Ausland veranstaltet werden
  • Teilnahme an Seminaren, Konferenzen und anderen physischen, virtuellen und hybriden Veranstaltungen, die im Ausland organisiert werden
  • Akquisereisen ins Ausland (außerhalb der EU) für alle Unternehmen und Akquisereisen ins Ausland (außerhalb Belgiens) für Start-ups
  • Einladungen von Interessenten
  • Gestaltung der Etikettierung, Kennzeichnung und Anpassung von Produkten an Normen
  • Markenanmeldung

Bénéficiaire


Reifegrad
≥ 50%
Unternehmensprofil
KMU, SKU, UG

Das Unternehmen muss über einen Betriebssitz in der Wallonie verfügen und ein internationales Projekt verfolgen, das einen Mehrwert für die wallonische Wirtschaft generiert.


Details zur Förderung

Modalitäten

Höchstbetrag

Der Höchstbetrag der Subvention richtet sich nach der Anzahl der einzelnen Teilnahmen des Unternehmens an physischen oder hybriden Fachmessen und -ausstellungen mit internationalem Charakter, die im Ausland stattfinden, innerhalb von 12 Monaten ab dem Datum der Einreichung des Förderantrags.

Dieser Betrag beläuft sich auf:
• Teilnahme an mindestens 3 Messen: 15.000 €
• Teilnahme an 2 Messen: 10.000 €
• Teilnahme an 1 Messe : 8.000 €
• Keine Teilnahme an einer Messe, sondern Durchführung anderer förderfähiger Initiativen: 6.000 €

Intervention

Sie deckt 50 % der förderfähigen Kosten.
Wenn es sich um ein Start-up-Unternehmen handelt, erhöht sich der Förderanteil auf 60 %.

Vorauszahlung

Sobald dem Unternehmen die Subvention bewilligt wurde, erhält es eine Vorauszahlung in Höhe von 50 % der Subvention.

Saldo

Der Antrag auf Auszahlung des Restbetrags muss vom Unternehmen spätestens 15 Monate nach dem Datum der Bekanntgabe der Beihilfe eingereicht werden (siehe unten).

Verfahren

1

Einreichung und Bearbeitung des Antrags

2

Überweisung der Vorauszahlung (bei positiver Entscheidung)

3

Auszahlung des Restbetrags nach Abschluss der geförderten Projekte

Wie stelle ich einen Antrag?

Das Unternehmen stellt seinen Subventionsantrag, indem es das über den Kundenbereich verfügbare elektronische Formular ausfüllt und folgende Unterlagen beifügt:

  1. eine Beschreibung ihres internationalen Projekts und ihres Plans für die Umsetzung in den nächsten zwölf Monaten (Ziele, prospektierte Länder und Planung der Maßnahmen)
  2. eine Liste der im Ausland organisierten Veranstaltungen, an denen das Unternehmen in den nächsten zwölf Monaten als Aussteller teilnehmen will
  3. die Schuldforderung für die Auszahlung der Vorauszahlung
  4. Die eidesstattliche Erklärung „de minimis“

Praktische Vorgehensweise

Der Subventionsantrag kann nur bearbeitet werden, wenn das Formular vollständig ausgefüllt ist und die erforderlichen Anlagen (Schuldforderung und De-minimis-Erklärung) beigefügt sind.
Die Zahlung der Vorauszahlung für jedes neue Budget ist abhängig von der Anforderung der Zahlung des Restbetrags für das vorherige Budget.
Es wird darauf hingewiesen, dass sich jeder Fördermittelempfänger verpflichtet, der Wallonia Export & Investment Agency (AWEX) jeden Teil der erhaltenen Förderung zurückzuzahlen, der über den durch die akzeptierten Belege nachgewiesenen Betrag hinausgeht.
Das begünstigte Unternehmen ist verpflichtet, die Wallonia Export & Investment Agency (AWEX) zu informieren und ihre vorherige Zustimmung zu jeder Änderung seiner Initiative einzuholen.
Es handelt sich um eine „De-minimis“-Beihilfe im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 2023/2831 der Kommission vom 13. Dezember 2023.

Wie reicht man den Antrag auf Restbetrag ein?

Alle Subventionen werden auf Vertrauensbasis ausgezahlt. Um jedoch die Einhaltung der Förderbedingungen und die ordnungsgemäße Verwendung der staatlichen Beihilfen sicherzustellen, führt die Wallonia Export & Investment Agency (AWEX) Stichprobenkontrollen durch, die ausschließlich nach dem Zufallsprinzip erfolgen.

Sollten Sie mit einer der Entscheidungen nicht einverstanden sein, informieren Sie sich bitte über die Beschwerdewege.[LS1]

FAQ

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