Rechtsbehelfe

Sind Sie mit einer Entscheidung der Wallonia Export & Investment Agency (AWEX) zu einem Förderantrag nicht einverstanden?

Die Wallonia Export & Investment Agency (AWEX) hat ein offenes Ohr für Sie!

Wir empfehlen Ihnen zunächst, das Gespräch direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter zu suchen.

Sollte eine Entscheidung der Agentur Anlass zu einer Beanstandung geben, können Sie sich gemäß den gemeinsamen Dekreten der Französischen Gemeinschaft und der Wallonischen Region vom 13. und 20. Juli 2023 über den Gemeinsamen Ombudsdienst der Französischen Gemeinschaft und der Wallonischen Region an den Ombudsmann unter folgender Adresse wenden:

Der Ombudsmann der Wallonie und der Föderation Wallonie-Brüssel
Tel.: 0800/19.999 – 081/32.19.11 – Fax: 081/32.19.00
Rue Lucien Namèche, 54
[email protected]
www.le-mediateur.be

Sie können außerdem Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen und beim Staatsrat Klage erheben (diese Klage hat keine aufschiebende Wirkung):

  • Per Einschreiben an:
    Staatsrat – Kanzlei der Abteilung Verwaltungsstreitsachen
    Rue de la Science 33
    1040 BRÜSSEL
  • Oder über das elektronische Verfahren (siehe Rubrik „e-Procedure“ auf http://www.conseildetat.be/)

Bitte beachten Sie, dass die Einreichung einer Beschwerde beim Ombudsmann die Frist für die Einlegung eines Rechtsmittels beim Staatsrat für eine maximale Dauer von vier Monaten aussetzt.