Unterstützung bei der Zertifizierung
Um ihre Produkte oder Dienstleistungen für die Einführung auf einem neuen ausländischen Markt zertifizieren zu lassen, bietet die Wallonia Export & Investment Agency (AWEX) Unternehmen mit hohem Internationalisierungspotenzial finanzielle Unterstützung an.
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Vorteile
Die Unterstützung bei der Zertifizierung deckt teilweise:
- die Kosten für die obligatorische Zertifizierung für die Ausfuhr (oder das Inverkehrbringen) eines Produkts/einer Dienstleistung;
- die Kosten für die Zertifizierung der Qualitätskontrolle des Unternehmens und seiner Prozesse (nur, wenn sie für die Zertifizierung eines Produkts/einer Dienstleistung vorgeschrieben ist);
- die Kosten für die Genehmigung von klinischen Prüfungen.
Modalitäten
Verfahren
Wie stellt man einen Antrag?
Das Unternehmen stellt seinen Subventionsantrag, indem es das über den Kundenbereich verfügbare elektronische Formular ausfüllt und folgende Unterlagen beifügt:
- eine Beschreibung der Produkte oder Dienstleistungen, die Gegenstand der Zertifizierung sind;
- die Liste der Zielländer für die Zertifizierung;
- einen detaillierten Finanzplan für die Zertifizierungsinitiative;
- die ordnungsgemäß ausgefüllte eidesstattliche Erklärung des Unternehmens – De-minimis-Beihilfen;
- die letzten Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen, falls diese nicht offiziell veröffentlicht werden;
- alle weiteren Unterlagen, die er zur Begründung seines Antrags für zweckmäßig hält.
Praktische Vorgehensweise
Der Subventionsantrag kann nur bearbeitet werden, wenn das Formular vollständig ausgefüllt ist und die erforderlichen Anlagen beigefügt sind.
Das begünstigte Unternehmen ist verpflichtet, die Wallonia Export & Investment Agency (AWEX) zu informieren und ihre vorherige Zustimmung zu jeder Änderung seiner Initiative einzuholen.
Es handelt sich um eine „De-minimis“-Beihilfe im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 2023/2831 der Kommission vom 13. Dezember 2023.
Wie reicht man den Antrag auf Restbetrag ein?
Für Förderanträge, für die bereits eine Bewilligungsvereinbarung vorliegt, wird das Verfahren im Rahmen des Vertrauensprinzips vereinfacht.
Der Antrag auf Auszahlung des Restbetrags der bewilligten Subvention muss vom Unternehmen spätestens 15 Monate nach dem Datum der Bekanntgabe der Förderung gestellt werden, wobei der Wallonia Export & Investment Agency (AWEX) die folgenden ordnungsgemäß ausgefüllten Unterlagen zu übermitteln sind:
- die Abrechnung der entstandenen förderfähigen Kosten;
- eine Schuldforderung;
- eine Kopie der Konformitätsbescheinigung für das Produkt oder die Dienstleistung, das/die von der geförderten Zertifizierungsinitiative betroffen ist;
- detaillierte Rechnungen, die auf den Namen des Antragstellers ausgestellt sind;
- Kontoauszüge oder Kreditkartenabrechnungen, die belegen, dass der Antragsteller diese Rechnungen bezahlt hat.
Es wird darauf hingewiesen, dass sich jeder Fördermittelempfänger verpflichtet, der Wallonia Export & Investment Agency (AWEX) jeden Teil der erhaltenen Förderung zurückzuzahlen, der über den durch die akzeptierten Belege nachgewiesenen Betrag hinausgeht.
Alle Subventionen werden auf Vertrauensbasis ausgezahlt. Um jedoch die Einhaltung der Förderbedingungen und die ordnungsgemäße Verwendung der staatlichen Beihilfen sicherzustellen, führt die Wallonia Export & Investment Agency (AWEX) Stichprobenkontrollen durch, die ausschließlich nach dem Zufallsprinzip erfolgen.
Sollten Sie mit einer der Entscheidungen nicht einverstanden sein, informieren Sie sich bitte über die Beschwerdewege.
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