Förderprogramm für gemischte Handelskammern
Neben den Finanzhilfen, die wallonischen Unternehmen individuell gewährt werden, unterstützt die Wallonia Export & Investment Agency (AWEX) diese auch durch die Finanzierung von Aktivitäten, die im jährlichen Programm für Auslandsaktivitäten der gemischten Handelskammern zusammengefasst sind.
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Vorteile
Die Wallonia Export & Investment Agency (AWEX) unterstützt die gemischten Handelskammern finanziell auf der Grundlage eines jährlichen Programms für Maßnahmen im Ausland, wie zum Beispiel:
- Erkundungs- und Werbemaßnahmen im Ausland;
- die Teilnahme an Messen im Ausland;
- die Organisation von Seminaren in Belgien oder im Ausland;
- Einladungen von ausländischen Entscheidungsträgern in die Wallonie;
- Kommunikationsmaterialien, die für eine internationale Verbreitung bestimmt sind, und digitales Marketing;
Bénéficiaire
La chambre de commerce Mixtes est immatriculée auprès des autorités du pays où est situé son siège d’établissement et est inscrite dans la base de données des exportateurs wallons de l’AWEX.
Die Gemischte Handelskammer ist bei den Behörden des Landes, in dem sich der Sitz ihrer Niederlassung befindet, registriert und in der Datenbank der wallonischen Exporteure der Wallonia Export & Investment Agency (AWEX) eingetragen.
Modalitäten
Verfahren
Wie stellt man einen Antrag?
Die Handelskammer reicht ihren Antrag 2026 über den Kundenbereich ein, beizufügen sind:
- das ausgefüllte Antragsformular
- die Schuldforderung „ Vorauszahlung“
Die Analyse des Antrags wird von der Wallonia Export & Investment Agency (AWEX) unter Berücksichtigung der eingeführten Budgets und des wallonischen Mehrwerts der von der gemischten Handelskammer durchgeführten Maßnahmen durchgeführt.
Praktische Vorgehensweise
Die gemischte Handelskammer muss als Wallonia Export & Investment Agency (AWEX)-Mitglied registriert sein und über die Zugangsdaten verfügen, um den Antrag online stellen zu können.
Alle Subventionsanträge müssen bis zum 31. Mai des Kalenderjahres eingereicht werden, in dem das Aktionsprogramm geplant ist.
Der Subventionsantrag kann nur bearbeitet werden, wenn das Formular vollständig ist und die geforderten Anhänge (das Aktionsprogrammblatt und die aktualisierte Mitgliederliste) beigefügt sind.
Der Begünstigte ist verpflichtet, die Wallonia Export & Investment Agency (AWEX) über jede Änderung seines Vorhabens zu informieren und deren vorherige Zustimmung einzuholen.
Es handelt sich um eine „De-minimis“-Beihilfe im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 2023/2831 der Kommission vom 13. Dezember 2023.
Wie reicht man den Antrag auf Restbetrag ein?
Bei Anträgen, für die bereits eine Bewilligungsvereinbarung vorliegt, wird das Verfahren im Sinne des Vertrauensprinzips vereinfacht.
Um die Restzahlung zu erhalten, übermittelt die gemischte Handelskammer der Agentur nach Abschluss des Aktionsprogramms und spätestens am 30. April des Kalenderjahres, das auf das Jahr folgt, in dem das Aktionsprogramm bezuschusst wurde:
- einen Tätigkeitsbericht über die Umsetzung und die Auswirkungen der durchgeführten Maßnahmen auf die wallonische Wirtschaft;
- die Abrechnung der entstandenen förderfähigen Kosten;
- eine Restforderung.
Die Summe der Subventionen, die die gemischte Handelskammer für dieselbe Maßnahme erhalten hätte, darf die tatsächlichen Kosten dieser Maßnahme nicht übersteigen.
Verwandte Dokumente
Vollständige Beschreibung der Beihilfe
Einreichen des Antrags – Vorauszahlung
Zahlung des Saldos
Ihre bevorzugten Ansprechpartner
Unsere Berater stehen Ihnen zur Verfügung, um Sie bei Ihren Projekten zu begleiten und Ihre Fragen zu beantworten.
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