Subventionen und Finanzierungen

Unterstützung für Unternehmensverbände

Neben den individuell an wallonische Unternehmen gewährten Finanzhilfen unterstützt die Wallonia Export & Investment Agency (AWEX) diese auch durch die Finanzierung von Aktivitäten, die im jährlichen Aktionsprogramm für Auslandsaktivitäten von Unternehmensverbänden (wallonische Verbände, Cluster usw.) zusammengefasst sind.

Vorteile

Die Wallonia Export & Investment Agency (AWEX) unterstützt Unternehmensverbände (Branchenverbände, Cluster, Exportclubs usw.) finanziell auf der Grundlage eines jährlichen Programms für Maßnahmen im Ausland, wie zum Beispiel:

  • Erkundungs- und Werbemaßnahmen im Ausland;
  • die Teilnahme an Messen im Ausland;
  • die Organisation von Seminaren in Belgien oder im Ausland;
  • Einladungen von ausländischen Entscheidungsträgern in die Wallonie;
  • Kommunikationsmaterialien, die für eine internationale Verbreitung bestimmt sind, und digitales Marketing;

Bénéficiaire


Reifegrad≥ 30%
UnternehmensprofilUnternehmensgruppe

Der Unternehmensverbund muss bei der Zentralen Datenbank der Unternehmen (ZDU) registriert sein und ist in der Datenbank der wallonischen Exporteure der Wallonia Export & Investment Agency (AWEX) eingetragen.


Details zur Förderung

Modalitäten

Intervention

Die Wallonia Export & Investment Agency (AWEX) übernimmt maximal 50 % des anerkannten Budgets nach Anwendung des wallonischen Anteils.
Die Höhe der Subvention für die Organisation von Delegationsreisen oder Gemeinschaftsständen im Ausland wird anteilig nach der Anzahl der wallonischen Teilnehmer an der Maßnahme berechnet.
Die Subvention für die übrigen durchgeführten Maßnahmen wird anteilig nach der Anzahl der wallonischen Mitglieder des Zusammenschlusses berechnet.

Vorauszahlung

Eine Vorauszahlung in Höhe von 50 % der Subvention wird an die Vereinigung geleistet, sobald ihr der Subvention bewilligt wurde.

Saldo

Die Vereinigung muss den Antrag auf den Restbetrag spätestens am 30. April des Kalenderjahres einreichen, das auf das Jahr folgt, auf das sich die gewährte Subvention bezieht. Nach Ablauf dieses Datums wird der Auszahlungsantrag abgelehnt.

Verfahren

1

Einreichung und Bearbeitung des Antrags

2

Überweisung der Vorauszahlung (bei positiver Entscheidung)

3

Auszahlung des Restbetrags nach Abschluss des Aktionsprogramms

Wie stellt man einen Antrag?

Die Vereinigung reicht ihren Antrag auf Subvention ein, indem sie das elektronische Formular ausfüllt, das über ihren Kundenbereich verfügbar ist, und dabei Folgendes beifügt:

  1. ihr jährliches internationales Aktionsprogramm und das Budget für dessen Umsetzung;
  2. ihre Satzung;
  3. die aktualisierte Liste ihrer Mitglieder;
  4. die Liste der Hilfen, die sie bei allen Organisationen, Institutionen oder Behörden für die Durchführung ihres internationalen Aktionsprogramms zu beantragen beabsichtigt, beantragt oder erhalten hat;
  5. eine Schuldforderung für die Vorauszahlung.

Praktische Vorgehensweise

Alle Subventionsanträge müssen bis zum 31. Mai des Kalenderjahres eingereicht werden, in dem das Aktionsprogramm geplant ist.

Die Zahlung der Vorauszahlung für jedes neue Budget ist abhängig von der Anforderung der Zahlung des Restbetrags für das vorherige Budget.

Der Begünstigte ist verpflichtet, die Wallonia Export & Investment Agency (AWEX) über jede Änderung seines Aktionsprogramms zu informieren und deren vorherige Zustimmung einzuholen.

Es handelt sich um eine „De-minimis“-Beihilfe im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 2023/2831 der Kommission vom 13. Dezember 2023.

Wie wird der Antrag auf Auszahlung der Subvention eingereicht?

Um den Restbetrag der Subvention zu erhalten und in Anwendung des Vertrauensprinzips übermittelt der Begünstigte der Wallonia Export & Investment Agency (AWEX) spätestens am 30. April des Kalenderjahres, das auf das Jahr folgt, auf das sich die gewährte Förderung bezieht:

  1. eine ordnungsgemäß ausgefüllte Schuldforderung;
  2. einen Bericht über die Initiativen, die im Rahmen des geförderten Aktionsprogramms durchgeführt wurden;
  3. die Abrechnung der entstandenen förderfähigen Kosten;

Es wird darauf hingewiesen, dass sich jeder Empfänger verpflichtet, der Wallonia Export & Investment Agency (AWEX) den gesamten oder einen Teil des nicht gerechtfertigten Zuschusses zurückzuzahlen.

FAQ

Ihre bevorzugten Ansprechpartner

Unsere Berater stehen Ihnen zur Verfügung, um Sie bei Ihren Projekten zu begleiten und Ihre Fragen zu beantworten.

SofianeTouali

Agent traitant

Marie-ChristineThiry

Directrice