Strategische Internationalisierungsprojekte
Mit der Ausschreibung für strategische Internationalisierungsprojekte unterstützt die Wallonia Export & Investment Agency (AWEX) wallonische Unternehmen bei der Umsetzung ihrer vielversprechendsten und innovativsten Exportprojekte.
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Beihilfe derzeit nicht verfügbar.
Derzeit gibt es keine offene Ausschreibung. Die Wallonia Export & Investment Agency (AWEX) wird Sie über die Termine der nächsten Ausschreibung informieren.
Vorteile
Gezielte und substanzielle finanzielle Unterstützung für internationale Projekte mit hohem Nutzen für das Unternehmen und für die Wallonie in folgenden Bereichen :
- Abschluss eines außergewöhnlichen Vertrags;
- Abschluss einer Handels- oder Technologiepartnerschaft;
- Einführung eines innovativen Geschäftsmodells für den Export;
- eine Diversifizierung der Bezugsquellen als Reaktion auf aufeinanderfolgende Krisen;
- die Stärkung des Images des Unternehmens und der Sichtbarkeit der Wallonie im Ausland.
Modalitäten
Verfahren
Wie stelle ich einen Antrag?
Der Subventionsantrag wird gestellt, indem das Formular innerhalb der von der Agentur festgelegten Antragsfrist ausgefüllt wird.
Die Prüfung der Projekte der Antragsteller anhand der Auswahlkriterien erfolgt durch einen Auswahlausschuss. Dieser gibt eine beratende Stellungnahme zur Qualität der eingereichten Projekte und ihrer Hebelwirkung auf das Unternehmen und die wallonische Wirtschaft ab.
Die Entscheidung über die Gewährung der Subvention trifft unmittelbar der für den Außenhandel zuständige Minister auf der Grundlage einer begründeten Stellungnahme des Auswahlausschusses und im Rahmen der verfügbaren Mittel.
Es handelt sich um eine „De-minimis“-Beihilfe im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 2023/2831 der Kommission vom 13. Dezember 2023.
Wie wird die Zahlung der Beihilfe veranlasst?
Sobald das Projekt vollständig abgeschlossen ist, spätestens jedoch zwei Jahre nach dem Datum der Mitteilung über die Gewährung der Subvention, übermittelt der Antragsteller der Agentur zur Abrechnung des Restbetrags der Subvention:
- einen Geschäftsbericht über die Umsetzung und die Auswirkungen des strategischen Internationalisierungsprojekts auf das Unternehmen und die Wallonische Region;
- die Abrechnung der entstandenen förderfähigen Kosten;
- eine Schuldforderung für die Zahlung des Restbetrags der Subvention.
Sollte das Projekt nach Ablauf der gewährten Frist von zwei Jahren nicht vollständig umgesetzt sein, ist das Unternehmen verpflichtet, alle bereits als Vorschuss erhaltenen Beträge zurückzuzahlen.
Der Antragsteller zahlt der Wallonia Export & Investment Agency (AWEX) den Teil der erhaltenen Subvention zurück, der den durch die zulässigen Belege nachgewiesenen Betrag übersteigt.
Verwandte Dokumente
Auszahlung der Subvention - Vorauszahlung-Saldo
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