Beratungsunterstützung
Lassen Sie sich von Außenhandelsspezialisten oder von der Wallonia Export & Investment Agency (AWEX) zertifizierten Experten für Exportdesign unterstützen, um Ihre Marktanteile im Ausland auszubauen.
Die Beratungsunterstützung ist Teil des integrierten Portfolios der Unternehmensschecks (Exportberatungsscheck).
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Vorteile
Subvention zur Deckung der Honorare von zertifizierten Dienstleistern zur Unterstützung der Einführung eines bestehenden Produkts/einer bestehenden Dienstleistung auf einem neuen Exportmarkt.
Die Außenhandelsberatungsdienste beziehen sich auf:
- die Entwicklung einer Exportstrategie;
- den Aufbau oder die Umstrukturierung einer Exportabteilung;
- die Durchführung von Markt- und Markterschließungsstudien;
- die Aneignung von Techniken zur Teilnahme an internationalen Ausschreibungen und Finanzierungen;
- die Suche nach Partnern und das Eingehen internationaler Partnerschaften.
Die Beratungsleistungen im Bereich Exportdesign umfassen:
- die Stärkung des Markenimages des Unternehmens und seiner Produkte/Dienstleistungen im Export;
- die Entwicklung einer grafischen Darstellung für den Export;
- die Anpassung des Designs bestehender Produkte/Dienstleistungen an die Besonderheiten ausländischer Märkte.
Die Unternehmen regeln die Inanspruchnahme dieser Beratungsdienste über einen Zeitraum von drei Jahren selbst.
Modalitäten
Verfahren
Wie stellt man einen Antrag?
Der Beteiligungsantrag wird über die Plattform der Unternehmensschecks (Exportberatungsschecks) vor Beginn der Leistungen des Experten mit dem Wallonia Export & Investment Agency (AWEX)-Label eingereicht.
Ein und derselbe mit dem Label ausgezeichnete Auftragnehmer darf erst 36 Monate nach dem letzten Auftrag, der für dasselbe Unternehmen bereits mit finanzieller Unterstützung der Wallonia Export & Investment Agency (AWEX) durchgeführt wurde, erneut einen Auftrag für ein Unternehmen ausführen.
Anträge auf die Zertifizierung können kostenlos über ein Formular auf dem Unternehmensportal eingereicht werden
Die Beratungsförderung stellt eine De-minimis-Beihilfe im Sinne der Verordnung (EU) 2023/2831 dar.
Verwandte Dokumente
Verzeichnis der mit dem Gütesiegel ausgezeichneten Experten
Gesetzliche Referenzen
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Eva-MariaBuelga Oliveira
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